Bankenkrise – Wirtschaftskrise – Eurokrise – Verschuldungskrise: Seit drei Jahren folgt eine schlechte Nachricht der anderen. Wird das zweite Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts für Europa zu einer „verlorenen Dekade“, mit Stagnation und bleibend hoher Arbeitslosigkeit statt nachhaltigen Wachstums? Gerade für junge Menschen wäre das eine schlechte Meldung. In Zukunft muss eine immer kleinere erwerbstätige Bevölkerung immer mehr Nicht-Erwerbstätige tragen. Wenn die öffentliche Verschuldung gleichzeitig hoch bliebe und das Wirtschaftswachstum gering, würde das den zukünftigen Wohlstand der Jungen von heute in beträchtlichem Masse beschneiden.
Umso dringender müssen Wachstum und Beschäftigung gefördert und die Staatsverschuldung abgebaut werden. Hier sind zunächst die einzelnen Mitgliedstaaten gefordert. Ob Investitionen in Bildung und Forschung, effiziente Sozialleistungssysteme oder flexiblere Arbeitsmärkte – die Entscheidungen dafür müssen national fallen.
Krisenbewältigung auf europäischer Ebene
Gleichwohl hat die Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise den Handlungsbedarf auch auf europäischer Ebene verdeutlicht. Und die Europäische Union hat gehandelt. In diesem Zusammenhang werden in der öffentlichen Diskussion fast nur die „Euro-Rettungsschirme“ wahrgenommen und es wird die Frage gestellt, "was uns das alles kostet." Diese Frage ist verständlich. Es führt jedoch kein Weg daran vorbei, dass wir durch Haftungsübernahmen und andere Massnahmen Euroländern in Schwierigkeiten unter die Arme greifen müssen. Nur so können wir dem Vertrauensverlust der Anleger gegenüber diesen Ländern begegnen, Spekulationen abwehren und den Euro als Ganzes stabilisieren. Die Alternative dazu – ein Auseinanderbrechen der Eurozone – wäre politisch und wirtschaftlich katastrophal.
Kaum zur Kenntnis genommen werden dagegen die Reformen, die künftigen Krisen vorbeugen sollen. Europäische Bankenaufsichtsbehörde – schon davon gehört? Sie hat am 1. Januar 2011 in London ihre Arbeit aufgenommen. Entsprechende Behörden wurden für die Wertpapiermärkte und für das Versicherungswesen (letztere in Frankfurt) geschaffen. Sie werden die Zusammenarbeit der jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden verbessern und so die Überwachung europaweit tätiger Unternehmen stärken.
Stichwort Ratingagenturen. Eine der Aufgaben der Wertpapieraufsichtsbehörde ist die Überwachung von Ratingagenturen – notfalls bewehrt mit Sanktionen. Bereits 2009 hatte die EU die Tätigkeit von Ratingagenturen durchschaubarer gemacht. Nun müssen diese Informationen über ihre Methoden und grundlegenden Annahmen veröffentlichen. Es wurden Vorkehrungen gegen Interessenkonflikte getroffen, die entstehen, wenn das Rating eines Finanzprodukts von demjenigen bezahlt wird, der dieses Produkt vertreibt.
Andere neue Regeln stellen Anforderungen an die Unabhängigkeit und Haftung der Manager alternativer Investmentfonds, wie z. B. Hedgefonds oder Immobilienfonds. Ihr Handeln wird in Zukunft besser kontrolliert, ihre Risikofreude gebremst. Über weitere Vorschläge, die die Europäische Kommission vorgelegt hat, verhandeln die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament noch. Sie betreffen beispielsweise den Schutz privater Bankkunden im Falle einer Bankeninsolvenz oder die Ausstattung der Banken mit Eigenkapital, um Risiken abzusichern. Diese und weitere Massnahmen werden die Finanzmärkte transparenter und sicherer machen, damit sich die Finanzmarktkrise nicht wiederholt.
Reformen sollen kommende Krisen verhindern
Auch auf die Verschuldungskrise reagiert die EU nicht nur mit Rettungsschirmen. Ein ganzes Paket neuer Gesetze beinhaltet z. B. Anforderungen an die Qualität von Haushaltsdaten, eine engere gegenseitige Überwachung der Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten und einfachere Sanktionsmöglichkeiten gegen Mitgliedstaaten, die die Verschuldungsgrenzen der EU-Verträge nicht beachten. Diese umfassende Reform des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes befindet sich derzeit in der entscheidenden Verhandlungsphase im EU-Rat und Europaparlament. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, ihre Haushaltspläne auf realistische wirtschaftliche Annahmen zu stützen. Ihren öffentlichen Schuldenstand müssen sie schrittweise auf die Verschuldungsobergrenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP ) zurückführen, selbst wenn ihr aktuelles Haushaltsdefizit drei Prozent des BIP nicht übersteigt. In anderen Worten: Auch in wirtschaftlich guten Zeiten soll gespart und die Verschuldung abgebaut werden. Zusätzlich wird ein neues Verfahren eingeführt, mit dem volkswirtschaftliche Ungleichgewichte, wie z. B. Immobilienblasen oder eine übermässige Verschuldung der privaten Haushalte, frühzeitig erkannt und der betroffene Mitgliedstaat veranlasst wird, gegenzusteuern. Dadurch sollen wirtschaftliche Fehlentwicklungen in der EU von vornherein verhindert werden.
Es ist ein umfassendes Maßnahmenprogramm, mit dem die EU die Lehren aus der Krise zieht. „Never waste a good crisis!“ sagen die Engländer, man solle eine gute Krise nicht ungenutzt vorübergehen lassen. Diesen Rat befolgt die Europäische Union. Wenn sie von diesen Reformen wüssten, würden viele besorgte Bürgerinnen und Bürger neues Vertrauen in die EU und den Euro schöpfen.
Dieser Artikel erschien im neuen gedruckten Treffpunkt Europa, Mitgliedermagazin der JEF-Deutschland. Die aktuelle Ausgabe widmet sich der Krise und Zukunft Europas und ist auf der JEF-Webseite kostenlos erhältlich. Das Videovorwort zur Ausgabe findet sich hier.
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