Ein Europa, eine Wahl

Teil 2 des Beitrags: Die Wahl 2019 - (fast) alles anders

, von  Daniel Belling

Ein Europa, eine Wahl
Europäisches Parlament: neue Zusammensetzung ab 2019 Foto: diamond geezer / Flickr / CC BY NC ND 2.0- Lizenz

40 Jahre nach dessen erster Direktwahl werden die europäischen Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2019 das erste Mal das EU-Parlament ohne britische Beteiligung wählen. Anlässlich der damit verbundenen Erfordernisse betrachtet Daniel Belling für treffpunkteuropa.de in einer dreiteiligen Reihe mögliche Veränderungen.

Seit 1979 findet alle fünf Jahre die Europawahl statt. Was die bisherigen acht Wahlen eint ist, dass ähnlich wie bei nationalen Wahlen die Wahlbeteiligung über die Jahre zurückgegangen ist. Waren es 1979 ganze 63 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung die den Weg zur Wahlurne gefunden haben, sind es bei der letzten Wahl 2014 lediglich 42,61 Prozent gewesen. Dabei waren ebenso enorme Unterschiede in den Mitgliedsstaaten zu beobachten. In Staaten ohne Wahlpflicht führt mit Malta der kleinste Mitgliedsstaat die Liste an (74,8 Prozent), während in der Tschechischen Republik gerade einmal 18,2 Prozent der Wähler ihre Stimme abgaben. Deutschland liegt mit knapp der Hälfte abgegebener Stimmen (48,1 Prozent) im Mittelfeld.

Es scheint so, als muss auch die einzig direkt gewählte europäische Institution sichtbar um Zuspruch kämpfen. Das ist verwunderlich, denn in den letzten Jahren konnte mit Vertragsänderungen und durch interinstitutionelle Vereinbarungen der Einfluss des Parlaments im Vergleich zur Kommission und dem Rat vergrößert werden. Besonders der Vertrag von Lissabon hat zu einem deutlichen Zugewinn an Kompetenzen und Veto-Optionen geführt. Das Parlament hat fortan Entscheidungsbefugnisse beim gemeinsamen europäischen Haushalt, kann in der Mehrzahl der Politikfelder Gesetze blockieren (sog. Mitentscheidungsverfahren) und hat weitreichende Kontrollrechte gegenüber der Kommission. Dennoch scheinen diese Veränderungen hin zu einer starker parlamentarisch ausgerichteten (wenngleich auch nicht parlamentarischen) Demokratie wenig Mehrwert für EU-Bürger zu besitzen – zumindest dann, wenn man die Wahlbeteiligung als Gradmesser zugrunde legt.

Die Haltung wonach die Europäische Union im Wesentlichen aus Regierungschefs und Bürokraten besteht scheint nach wie vor zu überwiegen. Auch das Parlament ist nicht ausgenommen von Kritik dieser Art. Schnell kann der Eindruck entstehen, dass das Europäische Parlament lediglich durch seinen Präsidenten nach außen hin vertreten wird, der im Namen der Abgeordneten spricht. Politische Spannungen und die Vielfalt an Positionen im Parlament, die so vital für demokratischen Diskurs sind, werden so eher nicht repräsentiert – eine Kritik, die insbesondere an den damaligen Präsidenten Martin Schulz gerichtet war.

Ein wichtiges Ziel aktueller Reformbemühungen ist es daher, das Parlament in seiner Vielfalt als feste Größe im Europäischen Gefüge zu verankern und dabei weniger abhängig von einzelnen Repräsentanten zu sein. Das Zeichen: Europa ist politisch vielfältig und bietet auch Raum für kritische Stimmen abseits von EU-Gipfeln und Verhandlungen.

Wahlrechtsreformen für die Europawahlen haben als Maßstab, für Stimmengerechtigkeit zwischen Mitgliedsstaaten zu sorgen und auch kleineren Parteien den Einzug in das Europäische Parlament zu ermöglichen. Dazu ist es nötig, gegebenenfalls Abweichungen von nationalen Wahlrecht in Kauf zu nehmen. In Großbritannien etwa wurde noch bis in die 90er Jahre in den Europawahlen noch unter dem national üblichen First-Past-The-Post Systems gewählt, eine Variation des Mehrheitswahlsystems, wonach lediglich Wahlkreisgewinner in das Parlament einziehen. Dies führte unter anderem dazu, dass die Britischen Grünen 1994 trotz eines Ergebnisses von 14,9 Prozent keines der damals 78 Mandate (ohne Nordirland) gewinnen konnte. Mit der Wahlrechtsreform 1999 wurde allerdings die Durchführung der Europawahl als Verhältniswahl bindend, wodurch nun auch kleinere Parteien vertreten sind.

Das Bestreben für eine gerechtere Repräsentation zu sorgen und die Bedeutung der Wahlen zu erhöhen spiegelt sich auch in der vom Parlament verabschiedeten Resolution wider, welche auf einem Bericht des europafreundlichen SPD-Abgeordneten Jo Leinen basiert. Rahmenbedingungen unter denen die Europawahl in den Ländern stattfindet müssen demnach weiterentwickelt werden. Zudem soll sich der Charakter der Europawahl ändern: Anstelle von einer Ansammlung an Einzelwahlen auf Ebene der Mitgliedsstaaten, soll künftig eine tatsächlich transnationale Wahl durchführbar werden. Wesentliche Vorschläge werden nun vom Rat diskutiert, bevor das Europäische Parlament vermutlich im diesen Jahr die Wahlrechtsreform verabschieden wird.

Ein Datum, mehr Beteiligung?

Die Resolution schlägt vor, die Wahlen in den Mitgliedsstaaten an einem festen Datum enden zu lassen und mit der Veröffentlichung der Ergebnisse bis zur Schließung der Wahllokale in allen Ländern zu warten. In der Mehrzahl der Staaten werden Wahlen bislang sonntags durchgeführt, doch gibt es traditionell Abweichungen. So etwa wählt die Niederlande bereits donnerstags und kann mit der Ergebnisverkündung den Ausgang der Wahlen in anderen Ländern beeinflussen, etwa durch Berichte über das Abschneiden der Partei des Rechtspopulisten Geert Wilders. Ein möglicher Nebeneffekt bei der Festlegung des Sonntags als gemeinsamer Wahltag wäre, dass mehr Wähler mobilisiert werden könnten, etwa in der Tschechischen Republik.

Kleinparteien unter Druck: Hürdenlauf um Mandate

In knapp Hälfte der Mitgliedsstaaten gibt es keine Prozenthürde bei der Europawahl, sodass das Auszählungsverfahren über Erfolg und Misserfolg der Parteien und ihren Listen entscheidet. Das ist weniger problematisch in kleineren Staaten (etwa Malta oder Luxembourg) oder Staaten, in denen es eine Unterteilung in Wahlkreise gibt (Belgien, Großbritannien). Anders sieht es hingegen für bevölkerungsreiche Mitgliedsstaaten aus, die diese Unterteilung nicht kennen.

Deutschland bildet einen großen Wahlkreis aus etwa 64 Millionen Wahlberechtigten und hatte bis kurz vor der letzten Wahl eine Sperrklausel. Diese damals geltende (und bereits heruntergesetzte) Drei-Prozent-Hürde wurde jedoch nach Klage kleinerer Parteien gekippt. Deutschland war zu Beginn der derzeitigen Wahlperiode mit Mandatsträgern aus 14 Parteien vertreten. Auch Spanien bildet einen großen Wahlkreis und hat keine Prozenthürde festgeschrieben, sodass bei einem auch geografisch fragmentierten Parteiensystem landesweite Listen eingegangen werden. Profitiert davon haben auch kleinere Parteien, die es schafften das ein oder andere Mandat für sich zu gewinnen.

Dies dürfte mit der anstehenden Reform jedoch schwieriger werden. Vorgesehen ist, die Sperrklausel auf mindestens drei und maximal fünf Prozent für Staaten mit mehr als 27 zu vergebenden Mandaten festzulegen – faktisch betrifft dies nur Deutschland und Spanien. Das dürfte zwar großen Parteien entgegenkommen, den Wiedereinzug mancher deutscher Abgeordneten, darunter der prominenten Piratin Julia Reda, aber unmöglich machen.

Spitzenkandidaten für Europa?

Eine weitergehende Reform und Innovation mit transnationaler Perspektive könnte die Einführung europaweiter Listen und eines europaweiten Wahlkreises sein. Praktischerweise könnte das mit den durch den Brexit freiwerdenden Mandaten ohne Einbußen für Mitgliedsstaaten realisiert werden und zu einer Europäisierung der Parteipolitik beitragen. In dieser Hinsicht ist bereits die letzte Wahl wegweisend gewesen, da erstmals die großen Parteifamilien Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten nominierten. Mit der Festlegung auf transnationale Listen würde man das Prinzip des Spitzenkandidaten verbindlich verankern, und der nächste Kommissionspräsident würde aus der Reihe gewählter Abgeordneter hervorgehen.

Der Wille, von 28 (bald 27) Debatten zu einer europäischen Debatte zu kommen und die Europawahl wirklich als eine transnationale Wahl zu verstehen, ist vonseiten vieler Europapolitiker da. Ob jedoch der Rat an solch einer Innovation interessiert ist muss sich erst weisen. Der Leinen-Bericht wurde bereits an dieser Stelle geschwächt, sodass es nun dem Rat obliegt zu entscheiden, ob es einen europaweiten Wahlkreis (oder auch grenzüberschreitende Wahlkreise) gibt. Der ausdrückliche Wunsch, zumindest das Prinzip der Spitzenkandidaten zu erhalten, ist hingegen ein Kernbestandteil der Forderungen des Europaparlaments.

In parlamentsinternen Fragen hat das Europaparlament ein besonderes Initiativrecht. Vermutlich dieses Jahr entscheidet sich, ob sich der Rat mit den Vorschlägen einverstanden gibt. Je nachdem wie sich der Rat zu den Forderungen verhält muss das Parlament Änderungen akzeptieren oder die gesamte Wahlrechtsreform ablehnen. Einmal mehr zeigt sich, wie dem Europaparlament trotz der Zugewinne an Kompetenzen und Rechten nach wie vor die Hände gebunden sind.  

Ihr Kommentar
Vorgeschaltete Moderation

Achtung, Ihre Nachricht wird erst nach vorheriger Prüfung freigegeben.

Wer sind Sie?

Um Ihren Avatar hier anzeigen zu lassen, registrieren Sie sich erst hier gravatar.com (kostenlos und einfach). Vergessen Sie nicht, hier Ihre E-Mail-Adresse einzutragen.

Hinterlassen Sie Ihren Kommentar hier.

Dieses Feld akzeptiert SPIP-Abkürzungen {{gras}} {italique} -*liste [texte->url] <quote> <code> et le code HTML <q> <del> <ins>. Absätze anlegen mit Leerzeilen.

Kommentare verfolgen: RSS 2.0 | Atom