Verfassungswidrigkeit der Speerklausel
Mit Spannung wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Drei-Prozent-Sperrklausel für die Wahl des Europäischen Parlaments am 25. Mai 2014 erwartet. Bereits 2011 hatte Karlsruhe die für die Europawahl geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt und so mit der bundesrepublikanischen Tradition der Wahlhürden gebrochen. In beiden Entscheidungen wurde diese Einschränkung der Wahl und Chancengleichheit der kandidierenden Parteien von den Richtern als ungerechtfertigt angesehen. Damit gelten für die bevorstehenden Wahlen im Mai keine Beschränkungen mehr, sodass rund 0,5 Prozent der Stimmen für ein Abgeordnetenmandat genügen.
Wahlhürden in Deutschland und Europa
Die Einführung von Wahlhürden in der Bundesrepublik ist eine Konsequenz aus den Erfahrungen in der Weimarer Republik. Im damaligen Reichstag waren zum Teil mehr als zehn Parteien vertreten, was die Funktionsfähigkeit des Parlaments stark behinderte. Der Wunsch nach Stabilität führte nach dem Zweiten Weltkrieg zur Einführung der Sperrklausel und damit zunächst zu einem Drei-Parteien-System, das erst Anfang der 1980er Jahre mit dem Einzug der Grünen endete. Aufweichungen dieses Grundsatzes der stabilen Mehrheitsverhältnisse gab es in Deutschland bisher nur auf kommunaler Ebene und in bestimmten Ländern, um die Interessenvertretung nationaler Minderheiten wie den Dänen in Schleswig-Holstein zu gewährleisten. In den meisten anderen europäischen Mitgliedsstaaten gelten ebenfalls Sperrklauseln bei der Europawahl, die zwischen 1,8 und 5 Prozent liegen. In dreizehn Ländern existieren keine Beschränkungen.
Die Chance der kleinen Parteien
Hätte das Europawahlgesetz in Deutschland bereits 2009 keine Prozenthürde vorgesehen, wären neben den damals im Bundestag vertretenden Parteien sieben weitere mit ein bis zwei Abgeordneten in das Europäische Parlament gewählt worden. Nun rechnen sich neben FDP und Piraten unter anderem die AfD, Freie Wähler und NPD eine Chance auf den Parlamentseinzug aus. Besonders die Möglichkeit eines Wahlerfolgs für die AfD unter Bernhard Lucke sowie der NPD mit ihrem Spitzenkandidaten Udo Voigt sind Argument für das Befürworten von Sperrklauseln. So würde nicht nur die Gefahr einer Zersplitterung des Europäischen Parlaments und damit eine Schwächung des einzig direkt demokratisch legitimierten Unionsorgans bestehen. Vielmehr drohe mit dem Einzug euroskeptischer und rechter Parteien ein langfristiger Stillstand in der EU. Einer großen Koalition aus Volkspartei und Sozialdemokraten ständen viele kleine Fraktionen und Gruppen gegenüber, dominiert von starken europafeindlichen Parteien aus Frankreich, Großbritannien, Ungarn, Österreich und den Niederlanden. Das Europaparlament als Institution der voranschreitenden Integration verkomme somit zur Bühne derer, die das „Projekt EU“ aushöhlen oder ganz beenden wollen.
Karlsruhe gefährdet nicht die Europäische Union
Während die Sinnhaftigkeit einer Sperrklausel zugunsten einer proeuropäischen Mehrheit zunächst eine politische Frage ist, richtet sich das Bundesverfassungsgericht nach einer wirksamen Entscheidungsfindung im Europäischen Parlament. Tatsächlich gehen voraussichtlich lediglich sechs bis sieben der insgesamt 96 für Deutschland vorgesehene Sitze an Kleinstparteien. Bei insgesamt 751 Abgeordneten besteht damit kaum eine Gefahr für die Funktionalität der Parlamentsabläufe. Sollte es dennoch zu Missständen kommen, lässt Karlsruhe die Möglichkeit einer neuen Sperrklausel offen. Zurzeit ist die vom deutschen Gesetzgeber abstrakt umrissene Gefahr nicht gegenwärtig. Daher ist das Urteil eine Anerkennung der Arbeitsfähigkeit der europäischen Volksvertretung. Ersichtlich wird aber, dass ein gemeinsames europäisches Wahlrecht für ein gemeinsames Parlament nötig ist.
Demokratie beleben – Politische Auseinandersetzung statt Wahlhürden
Die Bewertung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führt zwangsläufig zu einer generellen Infragestellung von Wahlhürden in einer Demokratie. Bei der letzten Bundestagswahl gaben rund sieben Millionen Bürger ihre Stimme einer Partei, die später nicht im Parlament vertreten war. Das sind gut 16 Prozent aller abgegebenen Stimmen. Dabei würde eine politische Zersplitterung vermutlich auch dann nicht eintreten, wenn es mehr Parteien in den Bundestag schaffen – selbst wenn sich ein überzeugter Europäer wohl kaum über den Einzug der AfD freuen würde. Die Volksparteien könnten weiterhin eine Mehrheit der Wählerstimmen auf sich vereinen und somit eine Regierungsbildung gewährleisten. Zudem ist das politische System flexibler geworden, sodass beispielsweise Koalitionen aus CDU und Grünen oder SPD und Linkspartei, aber auch Koalitionen aus drei Parteien nicht mehr undenkbar sind. Eine Sorge vor unlösbaren politischen Konstellationen, die aus einer Abschaffung der Sperrklausel angeblich resultieren, ist folglich unbegründet. Wer es ins Parlament mit wie vielen Sitzen schafft, sollte in einer Demokratie allein die Entscheidung des Volkes sein. Die Bürger vor dem Ausmaß seines eigenen Willens schützen zu wollen ist bevormundend und undemokratisch. Eine Debatte über den Nutzen von Hürden verdeckt zu oft die fehlende politische Auseinandersetzung mit den Programmen und Zielen demokratiefeindlicher Parteien. Genauso wenig wie ein Parteiverbot kann eine Prozenthürde das Gedankengut radikaler Rechter grundsätzlich bekämpfen. Stattdessen müssen sich die Parteien und Bürger mehr für unsere Demokratie und Europa einsetzen. Im Sinne einer lebendigen Demokratie kann man nur auf das Ende weiterer Hürden hoffen.
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