TTIP-Handelsgerichtshof: Licht am Ende des Tunnels

, von  Nathalie Bockelt

TTIP-Handelsgerichtshof: Licht am Ende des Tunnels
Viele Deutsche stehen TTIP und dem darin enthaltenen Investorenschutz kritisch gegenüber. Foto: „Protest gegen TTIP und CETA“ © Mehr Demokratie e.V. / Flickr / CC BY-NC 2.0 Lizenz

Das Freihandelsabkommen TTIP wird nach wie vor kontrovers diskutiert, insbesondere die privaten Schiedsgerichte erregen die Gemüter der Vertragskritiker. Deshalb plädierte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel Anfang Mai für die Einrichtung eines europäisch-amerikanischen Gerichtshofs, der Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten öffentlich verhandeln soll. Kann der Vorschlag das Abkommen retten?

Streit um den Investorenschutz

150.000 EU-Bürger beschwerten sich bei der EU-Kommission, deutsche Unternehmen fürchten um ihre Wettbewerbsfähigkeit und viele Europa-Abgeordnete lehnen das Abkommen in seiner jetzigen Form schlichtweg ab. Keine Frage: die aktuelle Bilanz des geplanten europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommens TTIP ist verheerend. Zwar wurde mittlerweile ein Großteil der EU-Verhandlungsdokumente veröffentlicht, dennoch wird die Kritik nicht leiser. Im Gegenteil: Die Gegner des Abkommens protestieren vor allem gegen die privaten Schiedsgerichte, die zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Regierungen aufgebaut werden sollen.

Dabei sind es insbesondere drei Merkmale der Schiedsstellen, die die Kritiker erzürnen. Erstens sind sie keine vollwertigen Gerichte, können jedoch trotzdem Gesetzesentwürfe einsehen und Urteile fällen, die für Staaten verbindlich sind. Zweitens können sie nur von ausländischen Investoren, nicht jedoch von Staaten selbst angerufen werden. Und drittens argumentieren Juristen, Schiedsgerichte seien nur in Verträgen mit Staaten notwendig, die kein funktionierendes Rechtssystem besitzen, was bei den USA nicht der Fall sei.

Ideen aus Berlin und Brüssel

Um das Abkommen zu retten, schlägt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel deshalb die Schaffung eines europäisch-amerikanischen Handelsgerichtshofs vor. Das Konzept, das von dem Erlanger Völkerrechtler Markus Krajewski entworfen wurde, versucht unter anderem die Unabhängigkeit der Richter zu garantieren. Diese sollen bilateral festgelegt werden und ihre Unbefangenheit beweisen müssen. Zudem sollen die Verhandlungen öffentlich stattfinden. Das 30-seitige Konzept legte Gabriel auch EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström vor. Diese hatte sich Mitte März bereits ähnlich geäußert. Ihr schwebt ein multilateraler, unabhängiger Gerichtshof vor, an den sich Unternehmen zukünftig werden können. Im Gegensatz zu Gabriel will sie diesen aber nicht in das Freihandelsabkommen integrieren, sondern parallel zu TTIP aufbauen. Zudem plant sie ein Berufungsgericht, das für eine einheitliche Anwendung des Investorenschutzes sorgen soll.

Die Vorschläge der beiden Politiker könnten den Konflikt um das „Investor-to-state dispute-settlement“ (ISDS) langfristig entschärfen, da nahezu alle Kritikpunkte der TTIP-Gegner darin aufgegriffen werden. Ein unabhängiger Gerichtshof würde für Transparenz sorgen und nationale Regierungen vor hohen Schadenersatzforderungen schützen. Zudem könnte so die Zustimmung einiger EU-Staaten gewonnen werden, die private Schiedsgerichte bisher nicht als Problem einstuften.

Prognose: schwierig

Neben dem Widerstand gegen den Investorenschutz bereitet den Verhandlungspartnern aktuell jedoch vor allem der angestrebte Zeitplan Probleme. Während Bundeskanzlerin Angela Merkel und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker das Abkommen spätestens Ende 2015 unterschreiben wollen, bezeichnete Handelskommissarin Malmström einen derart frühen Abschluss als „undenkbar“. Sie bezweifelt, dass die Amerikaner einem Abkommen ohne Investorenschutz zustimmen würden. Transparente Vertragsverhandlungen und ein unabhängiger Handelsgerichtshof könnten dennoch ein erster Schritt dafür sein, die europäischen Bürger doch noch für das Freihandelsabkommen zu gewinnen und einen baldigen Abschluss der Verhandlungen zu erreichen.

Ihr Kommentar
  • Am 21. Mai 2015 um 21:53, von  Wolfgang Kubale Als Antwort TTIP-Handelsgerichtshof: Licht am Ende des Tunnels

    Sehr geehrte Frau Bockelt, bei TTIP wie bei TiSA geht es ja um weit mehr, als die Schiedsgerichte (Ratched, Arbeitnehmerrechte, Standards etc.). Wobei Standards in den einzelnen US-Staaten separat verhandelt werden müssen. Wie soll das gehen. Aber gerade das ISDS kann doch einfach ausgehebelt werden. Das ausverhandelte CETA Abkommen kann als Hintetür von beliebig vielen US-Konzernen genutzt werden. In CETA ist das ISDS festgeschrieben, von Nachverhandlungen ist eigentlich nicht die Rede, und 80% der US-Konzerne haben Dependancen in Kanada. Viele Grüße Wolfgang Kubale

  • Am 12. Juni 2015 um 16:49, von  duodecim stellae Als Antwort TTIP-Handelsgerichtshof: Licht am Ende des Tunnels

    Ich persönlich habe in der Frage eine ganz plumpe Haltung. Ich hoffe dass dieser TTIP-Quatsch in der Tonne (aber Sondermüll, der Umwelt zuliebe) landet, wie die ganzen anderen USA-EU Freihandelsversuche in der Geschichte. Die soziale Marktwirtschaft zerlegen wir hier in Europa auch so schon von ganz allein, da brauchen wir uns nicht extra noch US-Amerikanische Unterstützung und Know-How holen.

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